1. Kriterien, welche erfüllt sein müssen
a) Organisationsform:
- Es kann sich eine Person anmelden, wenn ihr Projekt einer Gruppe von mindestens 6 Personen zugute kommt.
- Es kann sich eine Gruppe anmelden, wenn sie mindestens 6 Personen umfasst und sich zu einem definierten Zweck in bestimmten und regelmässigen Zeiträumen trifft. Die Organisationsform muss nicht schriftlich definiert sein, sondern kann sich aus der Gewohnheit ergeben.
- Es kann sich eine Familie anmelden, wenn mindestens 3 Familienmitglieder und 2 Generationen am Projekt/an der Idee beteiligt sind oder einen Nutzen davon haben.
b) Inhalt und Ziele:
- Das Projekt muss eine Multiplikatorenwirkung vorweisen können. D.h. das Projekt vermittelt Impulse an Personen, welche diese einem erweiterten Personenkreis weitergeben können.
- Die Projektziele gehen über den eigentlichen Gruppenzweck oder einen allfällig bezahlten Arbeitsauftrag hinaus.
- Das Projekt hat innovativen Charakter.
- Das Projekt ist nachhaltig und auf längerfristige Wirkung ausgelegt.
c) Kommunikation:
- Die Person/Gruppe muss damit einverstanden sein, dass sie mit ihrem Projekt einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht wird.
- Eine Gruppe muss kommunizieren können, was sie als Gruppe definiert und wer diese nach Aussen vertritt.
d) Standort:
- Das Projekt muss im Kanton Basel-Stadt durchgeführt werden.
e) Zusammenarbeit mit anderen fördernden Massnahmen/Institutionen:
- Grundsätzlich ist es möglich, dass schappo ein bereits anderweitig unterstütztes Projekt auszeichnen kann, wenn Prävention resp. Förderung nicht zum Kernauftrag oder zur normalen Aufgabe der auszuzeichnenden Person/Gruppe gehört.