Baslerstab / Basel-Stadtschappo
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Zu den Anmeldekriterien


Folgende Projektpartner engagieren sich massgeblich für schappo.


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Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)

1. Kriterien, welche erfüllt sein müssen

a) Organisationsform:
  • Es kann sich eine Person anmelden, wenn ihr Projekt einer Gruppe von mindestens 6 Personen zugute kommt.
  • Es kann sich eine Gruppe anmelden, wenn sie mindestens 6 Personen umfasst und sich zu einem definierten Zweck in bestimmten und regelmässigen Zeiträumen trifft. Die Organisationsform muss nicht schriftlich definiert sein, sondern kann sich aus der Gewohnheit ergeben.
  • Es kann sich eine Familie anmelden, wenn mindestens 3 Familienmitglieder und 2 Generationen am Projekt/an der Idee beteiligt sind oder einen Nutzen davon haben.
b) Inhalt und Ziele:
  • Das Projekt muss eine Multiplikatorenwirkung vorweisen können. D.h. das Projekt vermittelt Impulse an Personen, welche diese einem erweiterten Personenkreis weitergeben können.
  • Die Projektziele und die Tätigkeiten gehen über einen allfällig bezahlten Arbeitsauftrag hinaus.
  • Das Projekt hat innovativen Charakter.
  • Das Projekt ist nachhaltig und auf längerfristige Wirkung ausgelegt.
c) Kommunikation:
  • Die Person/Gruppe muss damit einverstanden sein, dass sie mit ihrem Projekt einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht wird.
  • Eine Gruppe muss kommunizieren können, was sie als Gruppe definiert und wer diese nach Aussen vertritt.
d) Standort:
  • Das Projekt muss im Kanton Basel-Stadt durchgeführt werden.

2. Ausschlusskriterien

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
  • Sekten und ähnlich ausgerichtete Organisationen.
  • Service-Klubs.
  • Personen, Gruppen oder Firmen, die ein Projekt aus rein kommerziellen Zwecken umsetzen.
  • Gruppen, die einen anstössigen Zweck verfolgen, illegale Tätigkeiten ausüben oder im Zusammenhang mit anderen Gesetzesverstössen (z.B. gewalttätige Hooligans) bekannt sind.
  • Wenn der Bestand einer Gruppe von der Auszeichnung abhängig ist.

3. Rechtliches

  • Mit der Teilnahme entsteht kein Rechtsanspruch.
  • Die Expert/innen-Kommission entscheidet abschliessend.
  • Mit der Einsendung von Projektunterlagen wird dem Kanton Basel-Stadt ausdrücklich das Recht übertragen, das Projekt oder Teile daraus zu veröffentlichen, oder andersweitig im Sinne des Förderpreises schappo einzusetzen.



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