2. Ausschlusskriterien
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
- Sekten und ähnlich ausgerichtete Organisationen.
- Service-Klubs.
- Personen, Gruppen oder Firmen, die ein Projekt aus rein kommerziellen Zwecken umsetzen.
- Gruppen, die einen anstössigen Zweck verfolgen, illegale Tätigkeiten ausüben oder im Zusammenhang mit anderen Gesetzesverstössen (z.B. gewalttätige Hooligans) bekannt sind.
- Wenn der Bestand einer Gruppe von der Auszeichnung abhängig ist.